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Die Grundsätze des Roten Kreuzes und Roten Halbmondes

Die Grundsätze wurden von der XX. Internationalen Rotkreuzkonferenz 1965 in Wien proklamiert. Der vorliegende angepasste Text ist in den Statuten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung enthalten, die von der XXV. Internationalen Rotkreuzkonferenz 1986 in Genf angenommen wurden. Die abgebildeten Piktogramme wurden durch das DRK 2015 anlässlich des 50-jährigen Jubiläums der Annahme der Grundsätze entwickelt und sind im Gegensatz zu dem Text nicht durch die Statuten der Bewegung festgelegt. Sie basieren auf einem verbandsinternen Wettbewerb.

Menschlichkeit

Die internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung setzt sich weltweit dafür ein, menschliches Leid zu verhindern und zu lindern. Sie schützt Leben, Gesundheit und die Würde des Menschen und fördert Verständnis, Zusammenarbeit und Frieden.

Unparteilichkeit

Die internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung setzt sich weltweit dafür ein, menschliches Leid zu verhindern und zu lindern. Sie schützt Leben, Gesundheit und die Würde des Menschen und fördert Verständnis, Zusammenarbeit und Frieden.

Neutralität

Um sich das Vertrauen aller zu bewahren, enthält sich die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung der Teilnahme an Feindseligkeiten wie auch, zu jeder Zeit, an politischen, rassischen, religiösen oder ideologischen Auseinandersetzungen.

Unabhängigkeit

Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist unabhängig. Trotz der Zusammenarbeit mit staatlichen Behörden handelt sie eigenständig, um jederzeit nach ihren humanitären Grundsätzen handeln zu können.

Freiwilligkeit

Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung verkörpert freiwillige und uneigennützige Hilfe ohne jedes Gewinnstreben.

Einheit

In jedem Land kann es nur eine einzige Nationale Rotkreuz- oder Rothalbmondgesellschaft geben. Sie muss allen offen stehen und ihre humanitäre Tätigkeit im ganzen Gebiet ausüben.

Universalität

Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist weltumfassend. In ihr haben alle Nationalen Gesellschaften gleiche Rechte und die Pflicht, einander zu helfen.

Leitbild des Deutschen Roten Kreuzes

Wir vom Roten Kreuz sind Teil einer weltweiten Gemeinschaft von Menschen in der internationalen Rotkreuz und Rothalbmondbewegung, die Opfern von Konflikten und Katastrophen sowie anderen hilfsbedürftigen Menschen unterschiedslos Hilfe gewährt, allein nach dem Maß ihrer Not.  Im Zeichen der Menschlichkeit setzen wir uns für das Leben, die Gesundheit, das Wohlergehen, den Schutz, das friedliche Zusammenleben und die Würde aller Menschen ein.

Der hilfebedürftige Mensch

Wir schützen und helfen dort, wo menschliches Leiden zu verhüten und zu lindern ist.

Die unparteiliche Hilfeleistung

Alle Hilfebedürftigen haben den gleichen Anspruch auf Hilfe, ohne Ansehen der Nationalität, der Rasse, der Religion, des Geschlechts, der sozialen Stellung oder der politischen Überzeugung. Wir setzen die verfügbaren Mittel allein nach dem Maß der Not und der Dringlichkeit der Hilfe ein. Unsere freiwillige Hilfeleistung soll die Selbsthilfekräfte der Hilfebedürftigen wiederherstellen.

Neutral im Zeichen der Menschlichkeit

Wir sehen uns ausschließlich als Helfer und Anwälte der Hilfebedürftigen und enthalten uns zu jeder Zeit der Teilnahme an politischen, rassischen oder religiösen Auseinandersetzungen. Wir sind jedoch nicht bereit, Unmenschlichkeit hinzunehmen und erheben deshalb, wo geboten, unsere Stimme gegen ihre Ursachen.

Die Menschen im Roten Kreuz

Wir können unseren Auftrag nur erfüllen, wenn wir Menschen, insbesondere als unentgeltlich tätige Freiwillige, für unsere Aufgaben gewinnen. Von ihnen wird unsere Arbeit getragen, nämlich von engagierten, fachlich und menschlich qualifizierten, ehrenamtlichen, aber auch von gleichermaßen hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, deren Verhältnis untereinander von Gleichwertigkeit und gegenseitigem Vertrauen gekennzeichnet ist.

Unsere Leistungen

Wir bieten alle Leistungen an, die zur Erfüllung unseres Auftrages erforderlich sind. Sie sollen im Umfang und Qualität höchsten Anforderungen genügen. Wir können Aufgaben nur dann übernehmen, wenn fachliches Können und finanzielle Mittel ausreichend vorhanden sind.

Unsere Stärken

Wir sind die Nationale Rotkreuzgesellschaft der Bundesrepublik Deutschland. Wir treten unter einer weltweit wirksamen gemeinsamen Idee mit einheitlichem Erscheinungsbild und in gleicher Struktur auf. Die föderalistische Struktur unseres Verbandes ermöglicht Beweglichkeit und schnelles koordiniertes Handeln. Doch nur die Bündelung unserer Erfahrungen und die gemeinsame Nutzung unserer personellen und materiellen Mittel sichern unsere Leistungsstärke.

Das Verhältnis zu anderen

Zur Erfüllung unserer Aufgaben kooperieren wir mit allen Institutionen und Organisationen aus Staat und Gesellschaft, die uns in Erfüllung der selbstgesteckten Ziele und Aufgaben behilflich oder nützlich sein können und/oder vergleichbare Zielsetzungen haben. Wir bewahren dabei unsere Unabhängigkeit. Wir stellen uns dem Wettbewerb mit anderen, indem wir die Qualität unserer Hilfeleistung, aber auch ihre Wirtschaftlichkeit verbessern.

Auftrag: das Humanitäre Völkerrecht

Es ist Aufgabe des Roten Kreuzes, die Regeln des humanitären Völkerrechts zu verbreiten, damit die Teilnehmer bewaffneter Konflikte sie im Ernstfall kennen und umsetzen können. Außerdem ist es Teil seines Auftrags, die Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch die Parteien eines bewaffneten Konfliktes einzufordern.

Genfer Abkommen

Die Genfer Abkommen sind Kernstück des humanitären Völkerrechts. Sie schützen Menschen vor Grausamkeit und Unmenschlichkeit in Kriegssituationen. Dies gilt insbesondere für Personen, die nicht (mehr) an bewaffneten Auseinandersetzungen teilnehmen.

Verbreitungsarbeit

Die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung hat es sich zur Aufgabe gemacht, menschliches Leid überall und jederzeit zu verhüten und zu lindern, Leben und Gesundheit zu schützen und der Menschenwürde Achtung zu verschaffen, insbesondere in Zeiten bewaffneter Konflikte und sonstiger Notlagen.

Geschichte

Die Geschichte des Deutschen Roten Kreuzes ist mehr als 150 Jahre alt. So wurde 1863 in Baden-Württemberg die erste Rotkreuzgesellschaft der Welt gegründet. Die Idee, Menschen allein nach dem Maß der Not zu helfen, ohne auf Hautfarbe, Religion oder Nationalität zu achten, geht auf den Schweizer Henry Dunant zurück.

Als Geschäftsmann war Henry Dunant 1859 in Italien unterwegs, als er die Folgen der Schlacht von Solferino, des entscheidenden Gefechts zwischen dem Kaisertum Österreich und dem Königreich Piemont-Sardinien sowie dessen Verbündetem Frankreich im Sardinischen Krieg, miterlebte. Dem 31-Jährigen bot sich ein schreckliches Bild. An Straßenrändern, auf Plätzen und in Kirchen lagen dicht an dicht verwundete Soldaten. Dunant erlebte das Grauen des größten Waffengangs jener Zeit in seiner ganzen Brutalität.

Der Geschäftsmann vergaß seine ursprüngliche Mission und kümmerte sich um Verwundete wie Sterbende. Er wusch schmutzige Wunden aus, verteilte Lebensmittel und Wasser, sprach Mut zu. Auch für Nachschub an Verbandsmaterial und Nahrung sorgte Dunant. Weil professionelle Hilfe überall fehlte, forderte Dunant Einheimische zur Mithilfe auf – Frauen, Kinder und Männer halfen mit. „Sono tutti fratelli“ – wir sind alle Brüder – sagten sie und versorgten jeden Verletzten ungeachtet seiner Nationalität.

Als Dunant erfuhr, dass die Franzosen österreichische Ärzte gefangen hielten, suchte er den französischen Herrscher auf. Er gestattete den österreichischen Ärzten an dem Hilfseinsatz teilzunehmen. Zusammen mit Dunant praktizierten diese Freiwilligen zum ersten Mal den Grundsatz des späteren Roten Kreuzes: dass alle verwundeten Soldaten neutral und gleich zu behandeln sind.